Am 19. November 2015 hat das ASTRA (Bundesamt für Strassen) einen Bericht veröffentlicht (Bericht Überbrückungsmassnahmen Gotthard Strassentunnel), dessen Resultate die aktuellen Sanierungskonzepte vollständig auf den Kopf stellen. Damit sind die bisher erarbeiteten Lösungsvorschläge komplett überholt und wertlos: dies betrifft sowohl die Sanierungsvariante „Totalschliessung für 3 Jahre mit Bahnverlad und provisorischen Umladestationen (1,2 Mia. Fr)“ wie die Variante „Bau der 2. Röhre und anschliessende Sanierung mit Totalschliessung für 140 Tage (2,8 Mia. Fr)“.
2010 vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass es bis 2025 notwendig werden würde, den Tunnel mit aussergewöhnlichen Sanierungsmassnahmen und längeren Schliessungen zu erneuern. Insbesondere ging man davon aus, dass sich der Zustand der Zwischendecke im Bereich der Portale rapid verschlechtern würde (vgl. Zusammenfassung im zitierten Bericht S. 40).
Jetzt zeigt das ASTRA, dass der Tunnel bis mindestens 2035 funktionstüchtig und sicher erhalten werden kann, und dies einzig mit den üblichen Instandhaltungsmassnahmen und den dafür notwendigen nächtlichen Sperrungen bei Kosten von 128 Mio. Fr.
Die vertieften, zwischen 2010 und 2015 durchgeführten technischen Abklärungen erweisen nun einen entschieden besseren Zustand der Tunnelinfrastrukturen, insbesondere der Zwischendecke (vgl. Zusammenfassung S. 45ff).
Der Bericht des ASTRA untersucht, welche Instandhaltungsmassnahmen notwendig sind, um den Tunnel bis 2035 funktionstüchtig zu erhalten. Die technischen Informationen zeigen nun auf, dass der Grossteil der Infrastrukturen sich in gutem Zustand befindet, und dass das trockene Klima im Tunnelinnern auch langfristig den Zustand der Komponenten intakt erhält.
Aufgrund dieses Befunds und der Ergebnisse des Vergleichs mit der Totalsanierung des Vorarlberg-Strassentunnels (siehe www.railvalley.org) hält RailValley fest, dass die Totalsanierung des Gotthard-Strassentunnels inklusive Normenanpassung ohne verlängerte Schliessungszeiten und mit Gesamtkosten von 250 Mio. Fr möglich ist!
Auf dem Hintergrund, den Tunnel für drei Jahre schliessen zu müssen, beurteilte der Bundesrat den Bau der 2. Röhre als verfassungskonform. Da nun diese Notwendigkeit entfällt, müsste eigentlich auch die Volksabstimmung zur 2. Röhre abgesetzt werden, dies umso mehr, als die Verdoppelung unverblümt dazu missbraucht wird, den Alpenschutzartikel der Verfassung auszuhebeln.
Die bisher vorgeschlagenen Sanierungskonzepte entsprechen nicht mehr der Realität. Das ASTRA muss jetzt ein neues Sanierungskonzept vorlegen, das sich anlehnt an jenes, das bei der Instandhaltung des Vorarlbergtunnels umgesetzt wird, und das insbesondere ausgeht von der detaillierten Analyse der folgenden Elemente: